Hat man sich erstmal als Führungsperson unter Beweis gestellt, so sind weitere Entwicklungsmöglichkeiten gegeben.
Im Einzelfall kann es interessant sein, bei gleichbleibender Verantwortung die Branche zu wechseln. Das die Finanz- oder die Energiebranche besser zahlen als der Handel oder das produzierende Gewerbe dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Wobei ein Branchenwechsel oft die Ausnahme bildet, da viele Branchen Spezialthemen mit sich bringen, die ein externer Kandidat nicht abdeckt. Nicht zu unterschätzen ist auch der jeweilige „Stallgeruch“ der Branche, speziell für eine Führungsperson, die sich in Zukunft behaupten will und muss.
Noch reizvoller ist der Karriereschritt, wenn auch der Verantwortungsbereich steigt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn in der neuen zu leitenden Abteilung neben den Rechtsthemen auch solche wie Compliance, die Beteiligungsverwaltung oder sogar der Bereich Personal hinzukommen.
Der größtmögliche Verantwortungsbereich liegt letztlich beim General Counsel. Dieser vereint unter sich die einzelnen Rechts- und Fachabteilungen im Konzern. Letztlich ist der oder diejenige allerdings im alltäglichen Tagesgeschäft oft nicht mehr mit den rechtlichen Problemen im engeren Sinne beschäftigt. Hier hat er Teamleiter vor Ort oder Abteilungsleiter bei den Töchtern, die ihm insoweit den Rücken freihalten. Hauptaufgabe des General Counsel ist es vielmehr, die strategischen Entscheidungen des Unternehmens rechtlich zu begleiten und abzusichern. Für Kandidaten, die so hoch hinaus wollen, sind mithin betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse sowie die viel zitierte Parkettsicherheit unverzichtbar. Zuletzt gab es auch in Deutschland erfolgreiche Partner internationaler Großkanzleien, die als General Counsel zu international agierenden Unternehmen gestoßen sind.